Arztbesuche mit Flüchtlingen
wirken in formaler Hinsicht auf den ersten Blick etwas
umständlich, deshalb sollen hier die Abläufe beschrieben
werden. Selbstverständlich sind in diesem Text auch
immer die weiblichen Formen gemeint (Ärztinnen,
Patientinnen ...), es wird nur aus Gründen der
Übersichtlichkeit nicht jedes Mal aufgeführt. Beachten
Sie bitte auch das Thema "Medizin und Gesundheit" in der
Linksammlung. |
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Bei Beschwerden aller Art ist ein Allgemeinmediziner immer
die erste Anlaufadresse, für Kinder ein Kinderarzt. Vor dem
ersten Arztbesuch muss in der Samtgemeindeverwaltung ein
Krankenschein für den betreffenden Flüchtling angefordert
werden. Dieser Krankenschein kann dort direkt abgeholt werden,
und er ist jeweils bis zum Quartalsende gültig, so dass
bis dahin Folgebesuche bei diesem Arzt jederzeit möglich
sind. Dazu sollten unsere Flüchtlinge dann jeweils ihren
Ausweis mitnehmen, was Kommunikationsschwierigkeiten mit
dem Praxispersonal vermeiden hilft. Der letzte Satz unten auf
dem Krankenschein fordert die Arztpraxis auf, Rezepte als
gebührenfrei zu kennzeichnen, wichtig für das folgende.
Werden verschreibungspflichtige Medikamente verschrieben
(rosa Rezept, genauere
Erläuterungen hier), sollte man darauf achten, dass dort
das Kreuzchen für "gebührenfrei" gesetzt ist, ggf. muss die
Praxis darauf hingewiesen werden. Nützlich sind in jedem Fall
Einnahmeanweisungen in verschiedenen Sprachen, die hier
heruntergeladen werden können. Zum Vergleich sollte
unbedingt die deutsche
Version vorliegen.
Vereinzelt kann es vorkommen, dass so ein Rezept mit dem Vermerk "Genehmigungspflichtig" versehen ist, z.B. bei orthopädischen Hilfsmitteln. In solchen Fällen muss ein Kostenvoranschlag eingeholt werden, z.B. in einer Apotheke oder in einem Sanitätshaus. Dieser Kostenvoranschlag wird durch Frau Krentz nach Wolfenbüttel geschickt, wo über die Genehmigung entschieden wird.
Manchmal werden auch nicht verschreibungspflichtige
Medikamente auf Privatrezept
verordnet (meist ein blaues Formular), z.B. gängige Schmerz-
oder Schnupfenmittel, die es für jedermann auch rezeptfrei
gibt. Diese Medikamente müssen immer selbst bezahlt werden.
Für den Besuch eines Facharztes ist in der Regel die
Überweisung des Hausarztes nötig. Falls der Patient dort schon
bekannt ist, kann man diese Überweisung dort als Helfer auch
allein abholen, vorsichtshalber vorher in der Hausarztpraxis
anrufen. Wenn man das Überweisungsformular hat, wird zuerst
bei einem Facharzt ein Termin vereinbart, dann wird in
Baddeckenstedt ein besonderer Behandlungsschein ausgestellt,
der nur für den genannten Facharzt und auch nur für diesen
einen Termin gilt. Gibt es Folgetermine bei diesem Facharzt,
muss jedes Mal wieder ein Behandlungsschein für den jeweiligen
Termin ausgestellt und in Baddeckenstedt angefordert bzw.
abgeholt werden.
Ebenso wie beim Hausarzt sollen ggf. rosafarbene Rezepte –
wie auf dem Behandlungsschein vermerkt – von der Arztpraxis
als gebührenfrei gekennzeichnet werden.
Es gibt Fachärzte, für die keine Überweisung vom Hausarzt
nötig ist, dazu gehören:
Hier wird zuerst ein Termin mit einer Praxis vereinbart, und
für diesen Termin wird dann in Baddeckenstedt der
Behandlungsschein ausgestellt. Sind schon Folgetermine
bekannt, kann der Behandlungsschein entsprechend auch dafür
ausgestellt werden.
Bisher von
Flüchtlingen besuchte Ärztinnen und Ärzte
Falls einer der Flüchtlinge mal einen Krankenhausaufenthalt
hat (nach Überweisung vom Arzt oder im Notfall) und kein
Ehrenamtlicher für den Rücktransport greifbar ist, soll im
Krankenhaus vor der Rückfahrt ein Taxitransportschein
angefordert werden. In diesem Fall trägt die Krankenkasse die
Kosten. Wird das versäumt, ist eine nachträgliche Erstattung
der Kosten nicht möglich.