Am 19. Juni 2016 trat das
Gesetz zum Basiskonto in Kraft, es gilt auch für unsere
Flüchtlinge, keine Bank darf sich mehr gegen die Eröffnung
eines Basiskontos verwehren. Genauere
Erläuterungen finden Sie hier bei der Bundesregierung.
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Die Voraussetzungen für ein Basiskonto sind in einer
Veröffentlichung der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hier
nachzulesen. Das Konto wird zunächst nur ein Guthabenkonto
sein, mit dem nur die wichtigsten bargeldlosen Transaktionen
möglich sind. Man sollte sich bei der gewünschten Bank erkundigen,
welche Unterlagen vorgelegt werden müssen. Ein Antragsformular kann bei der BaFin
heruntergeladen werden und schon vor dem Bankbesuch ausgefüllt
werden.
Nach Einführung des Gesetzes zum Basiskonto geht
die Sache relativ einfach. Ich schildere das Verfahren hier für
die Volksbank
Wolfenbüttel-Salzgitter, die in Baddeckenstedt
eine Filiale hat.
Der Flüchtling muss seinen Ausweis dabeihaben, die sprachliche
Unterstützung durch einen Helfer ist dringend zu empfehlen. In der
Volksbank wird zunächst ein Antrag auf Kontoeröffnung gestellt, in
dem versichert werden muss, dass bundesweit noch kein anderes
Bankkonto für diese Person existiert. Manchmal funktioniert das
erst beim zweiten Besuch.
Nach Überprüfung bekommt der Flüchtling nach einigen Tagen per
Post ein Schreiben von der Bank, in dem er aufgefordert wird,
einen Termin für die Kontoeröffnung in einer Filiale seiner Wahl
zu vereinbaren. Das kann ein Helfer am besten unter der im
Schreiben angegebenen Telefonnummer erledigen.
Der Flüchtling mit Ausweis und Helfer oder Dolmetscher / Übersetzer erscheinen zum vereinbarten Termin in der gewählten Bankfiliale. Mit etwas Glück kann der Flüchtling nun die Bankvereinbarung unterschreiben, oder man muss noch einmal erscheinen, um diese Unterschrift zu leisten (Warum das Verfahren bei der VoBa derartig umständlich ist, konnte mir bislang niemand erklären). Per Post kommen dann in getrennten Briefen die Bankkarte und die PIN dazu. Es empfiehlt sich, gleich einige Euro einzuzahlen, damit die nächste Monatsgebühr gedeckt ist.
Die erhaltene Kontonummer sollte dann möglichst umgehend der
Samtgemeinde mitgeteilt werden, damit auch die Zahlung der
Unterstützung künftig auf dieses Konto erfolgen kann.
Sollte innerhalb einer Woche nach Antragstellung keine Nachricht
von der Bank beim Antragsteller eintreffen, so empfiehlt es sich,
mal in der Filiale nachzufragen, was nun los ist.