Unsere Flüchtlinge und
Asylbewerber empfangen ihre Sozialhilfe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
zu Beginn durch persönliches Erscheinen in der Samtgemeindeverwaltung
Baddeckenstedt. Später kann der Betrag auf ein
Konto des Flüchtlings überwiesen werden. Termine der Auszahlungen 2019 |
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Sie erhalten direkt nach dem Eintreffen Abschläge direkt an der Gemeindekasse, bis ihre Leistungsberechnung vom Landkreis erfolgt ist. Termine werden jedes Mal angesagt.
Die Berechnung (Sozialhilfe-Leistungsbescheid) wird den
Flüchtlingen per Post zugestellt, hier können wir Helfer
versuchen zu erklären, was es damit auf sich hat und besonders
auf den tatsächlichen Auszahlungsbetrag am Ende des
mehrseitigen Schreibens hinweisen. Gleichzeitig ist zu
empfehlen, den Flüchtlingen das "Ordnung halten" ans Herz zu
legen, indem man ihnen vorführt, wie mit Locher und
Aktenordner umzugehen ist, damit nicht alles in irgendwelchen
Schubladen herumliegt oder sogar weggeworfen wird. Der
Bescheid wird z.B. bei der Anmeldung in der Salzgitter-Tafel
benötigt.
Die Auszahlungstermine sind festgelegt, angegeben ist immer der frühestmögliche Termin des Monats, späteres Erscheinen geht immer. Die Flüchtlinge bekommen einen Scheck, den sie bei einer bestimmten Bank einlösen können. Kleingeldbeträge unter 10 € bekommen sie direkt ausgezahlt, größere Beträge werden in Form einer Geldkarte ausgehändigt, die in den örtlichen Bankautomaten eingesteckt wird. Das Geld kommt in bar heraus, die Geldkarte bleibt im Bankautomaten. Haben die Flüchtlinge schon ein eigenes Bankkonto angegeben, wird das Geld zum gleichen Zeitpunkt auf das Konto überwiesen.
Für schulpflichtige Kinder wird zum ersten Schulhalbjahr ein
Betrag von 70 € und zum zweiten Halbjahr noch einmal ein
Betrag von 30 € für Schulbedarf aus dem Bildungs-
und Teilhabepaket ausgezahlt. Im Gegensatz zur
bisherigen Praxis müssen die Flüchtlinge den Antrag selbst
stellen. Die passenden Antragsformulare gibt es beim Landkreis
Wolfenbüttel unter der Rubrik Bildung
und Teilhabe zum Download. Auf jeden Fall muss das
Formular "Schulbedarfsausstattung"
ausgefüllt und an den Landkreis geschickt werden, nach Prüfung
erhalten die Flüchtlinge das Geld mit ihrer Sozialhilfe
ausgezahlt.
Beim Ausfüllen des Antragsformulars bitte beachten:
Der ausgefüllte und unterschriebene Antrag wird dann am
besten direkt per Post an die angegebene Adresse des
Landkreises geschickt.
Ab einer Aufenthaltsdauer von 15 Monaten werden Asylbewerber nach
§ 2 statt § 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes alimentiert, was
sich dadurch alles ändert, ist genauer in diesem Merkblatt
des Landkreises ( Stand 2019) beschrieben.